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E-Rechnung anzeigen und prüfen: XRechnung und ZUGFeRD lesbar machen

XRechnung oder ZUGFeRD kostenlos anzeigen: Datei auswählen, Inhalt lesbar sehen, Pflichtfelder und Summen prüfen. Die Datei bleibt in Ihrem Browser.

Stand:
Kurz gesagt

Mit diesem Werkzeug machen Sie eine E-Rechnung lesbar: Sie wählen eine XRechnung (XML) oder ein ZUGFeRD-PDF aus und sehen Verkäufer, Käufer, Positionen, Steuer und Zahlbetrag. Zusätzlich prüft das Werkzeug die wichtigsten Pflichtfelder und ob die Summen stimmen. Die Datei wird nicht hochgeladen, sie bleibt in Ihrem Browser.

Was zeigt das Werkzeug an?

Eine XRechnung ist eine XML-Datei und für Menschen kaum lesbar. Das Werkzeug stellt ihren Inhalt so dar, wie Sie eine Rechnung gewohnt sind:

  • Kopf: Format, Belegart, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Fälligkeit und Käuferreferenz (bei Behörden die Leitweg-ID).
  • Verkäufer und Käufer: Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. und Kontaktangaben.
  • Positionen: Bezeichnung, Menge, Einzelpreis, Steuersatz und Nettobetrag.
  • Summen: Nettobetrag, Umsatzsteuer je Steuersatz, Bruttobetrag und Zahlbetrag.
  • Zahlung: Zahlungsart, IBAN, Verwendungszweck und Zahlungsbedingungen.

Bei einem ZUGFeRD-PDF liest das Werkzeug die eingebettete XML-Datei. Maßgeblich sind bei einer solchen Rechnung die XML-Daten, nicht das sichtbare PDF. Es lohnt sich deshalb, beides zu vergleichen.

Was wird geprüft?

Das Werkzeug prüft, was sich ohne Kenntnis Ihres Geschäfts prüfen lässt:

PrüfungBeispiel
Pflichtfelder der Norm EN 16931Rechnungsnummer, Datum, Währung, Namen und Länder beider Seiten
PositionenBezeichnung, Menge, Nettobetrag und Steuerkategorie je Position
SummenPositionen ergeben den Nettobetrag, Netto plus Steuer ergibt Brutto
Zusätze der XRechnungKäuferreferenz, Ansprechpartner, Telefon und E-Mail des Verkäufers

Nicht geprüft wird, ob die Rechnung inhaltlich stimmt: ob Sie die Leistung erhalten haben, ob Preis und Steuersatz richtig sind und ob der Verkäufer existiert. Das bleibt Ihre Aufgabe, bevor Sie zahlen und die Vorsteuer abziehen.

Was mache ich mit einer empfangenen E-Rechnung?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können (§ 14 UStG). Nach dem Lesen und Prüfen folgen drei Schritte: bezahlen, im Original aufbewahren und an den Steuerberater weitergeben. Was dabei zu beachten ist, beschreibt der Ratgeber E-Rechnungen empfangen und prüfen.

Quellen

Häufige Fragen

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Nein. Die Datei wird in Ihrem Browser gelesen und ausgewertet. Sie verlässt Ihr Gerät nicht, und wir sehen weder die Datei noch ihren Inhalt.

Welche Formate kann das Werkzeug lesen?

XRechnung in beiden zulässigen Syntaxen (UBL und UN/CEFACT CII) sowie ZUGFeRD und Factur-X ab Version 2 als PDF oder als XML. ZUGFeRD 1.0 wird erkannt, aber nicht dargestellt, weil diese alte Version nicht als E-Rechnung gilt.

Ersetzt die Prüfung einen Validator?

Nein. Das Werkzeug prüft die wichtigsten Pflichtfelder und ob die Summen rechnerisch stimmen. Eine formale Validierung gegen alle Regeln der Norm leistet der Validator der KoSIT. Für die sachliche Prüfung, also ob Leistung und Preis stimmen, sind ohnehin Sie zuständig.

Warum zeigt mein PDF keine Rechnungsdaten?

Dann ist es ein gewöhnliches PDF ohne eingebettete XML-Datei. Ein solches PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG, sondern eine sonstige Rechnung.

Muss ich die E-Rechnung so aufbewahren, wie ich sie bekommen habe?

Ja. Eine E-Rechnung wird in dem Format aufbewahrt, in dem sie eingegangen ist. Ein Ausdruck oder ein Bildschirmfoto der Anzeige genügt nicht.

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