EN 16931
EN 16931 ist die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung. Sie definiert das Datenmodell, dem eine E-Rechnung entsprechen muss.
EN 16931 ist die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung. Sie legt ein einheitliches Datenmodell für die Kernelemente einer Rechnung und die zulässigen XML-Syntaxen fest. § 14 Abs. 1 UStG verweist auf sie: Eine E-Rechnung muss grundsätzlich dieser Norm entsprechen.
Was bedeutet EN 16931?
EN 16931 ist eine Normenreihe des Europäischen Komitees für Normung (CEN), die 2017 veröffentlicht wurde. Teil 1 beschreibt das semantische Datenmodell: welche Informationen eine Rechnung enthält und welche Geschäftsregeln für sie gelten. Teil 2 nennt die Syntaxen, in denen diese Daten übertragen werden, nämlich UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Beide sind XML-Formate.
Wo ist das geregelt?
Die Norm geht auf die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen zurück. Das deutsche Umsatzsteuerrecht knüpft daran an: Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG muss das strukturierte Format einer E-Rechnung der europäischen Norm entsprechen. Alternativ können Aussteller und Empfänger ein anderes Format vereinbaren, wenn sich daraus die Pflichtangaben richtig und vollständig in ein normgerechtes oder damit interoperables Format überführen lassen.
Was heißt das in der Praxis?
Sie müssen die Norm nicht lesen. Entscheidend ist, dass Ihr Rechnungsprogramm ein Format erzeugt, das ihr entspricht. In Deutschland sind das vor allem XRechnung und ZUGFeRD. Ob eine Datei die Anforderungen erfüllt, lässt sich mit einer Validierungsanwendung prüfen. Ein PDF ohne strukturierte Daten erfüllt die Norm nicht.
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