Rechnungsnummer
Rechnungsnummer heißt die fortlaufende, einmalig vergebene Nummer, die jede Rechnung eindeutig kennzeichnet. Sie ist Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG.
Die Rechnungsnummer ist eine fortlaufende Nummer, die der Rechnungsaussteller einmalig vergibt, damit jede Rechnung eindeutig identifiziert werden kann. Sie gehört nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG zu den Pflichtangaben. Mehrere Nummernkreise und Buchstaben sind zulässig, eine lückenlose Abfolge ist nicht zwingend.
Was bedeutet Rechnungsnummer?
Die Rechnungsnummer ist eine fortlaufende Nummer, die der Rechnungsaussteller einmalig vergibt. Sie macht jede Rechnung eindeutig identifizierbar: für den Kunden, für die Buchhaltung und für das Finanzamt. Ohne sie ist eine Rechnung über mehr als 250 Euro unvollständig.
Wo ist das geregelt?
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG verlangt eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass erläutert in Abschnitt 14.5 Abs. 10: Zahlen- und Buchstabenreihen dürfen kombiniert werden, und eine lückenlose Abfolge der Nummern ist nicht zwingend.
Was heißt das in der Praxis?
- Jede Nummer darf nur einmal vorkommen.
- Sie dürfen mehrere Nummernkreise führen, zum Beispiel einen je Jahr: 2026-0001, 2026-0002 und so weiter.
- Eine Korrektur oder Stornorechnung muss sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung beziehen, in der Regel durch deren Nummer (§ 31 Abs. 5 UStDV). Eine neue Rechnungsnummer ist dafür nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro kommen ohne Rechnungsnummer aus.
Quelle: § 14 Abs. 4 UStG
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