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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) heißt die Nummer, die das Bundeszentralamt für Steuern Unternehmen für den Handel in der EU erteilt.

Stand: · 1 Min. Lesezeit
Kurz gesagt

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eigenständige Nummer, die das Bundeszentralamt für Steuern Unternehmern auf Antrag erteilt (§ 27a UStG). Sie wird für Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU gebraucht und kann auf Rechnungen anstelle der Steuernummer angegeben werden. Die Steuernummer bleibt daneben bestehen.

Was bedeutet Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdNr., kennzeichnet ein Unternehmen im Waren- und Dienstleistungsverkehr der Europäischen Union. Sie wird zusätzlich zur Steuernummer vergeben und ersetzt sie nicht. Mit ihr weisen Geschäftspartner einander nach, dass sie als Unternehmen handeln.

Wo ist das geregelt?

Nach § 27a UStG erteilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Unternehmern auf Antrag eine USt-IdNr. Auf Rechnungen ist sie wahlweise statt der Steuernummer anzugeben (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten müssen die eigene USt-IdNr. und die des Kunden in der Rechnung stehen (§ 14a UStG).

Was heißt das in der Praxis?

  • Viele Selbstständige geben auf allen Rechnungen die USt-IdNr. an, damit die Steuernummer nicht im Umlauf ist. Das ist zulässig.
  • Die USt-IdNr. eines Kunden im EU-Ausland können Sie beim BZSt im Bestätigungsverfahren prüfen lassen.
  • Sie ist nicht zu verwechseln mit der steuerlichen Identifikationsnummer einer Person und der Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Quelle: § 27a UStG, BZSt, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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