Leitweg-ID
Leitweg-ID heißt die Kennung, mit der E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber adressiert werden. Sie steht in der XRechnung im Feld Käuferreferenz.
Die Leitweg-ID ist eine Kennung, mit der elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber adressiert und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Bei Rechnungen an den Bund ist sie Pflicht (§ 5 E-Rechnungsverordnung). Der Auftraggeber teilt sie mit, Unternehmen brauchen keine eigene Leitweg-ID.
Was bedeutet Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID identifiziert einen Rechnungsempfänger der öffentlichen Verwaltung eindeutig. Anhand dieser Kennung leitet die Rechnungseingangsplattform eine E-Rechnung an die Behörde oder Einrichtung weiter, die sie bearbeitet. Die Leitweg-ID besteht grundsätzlich aus drei Teilen: Grobadressierung, Feinadressierung und Prüfziffer.
Wo ist das geregelt?
Für Rechnungen an den Bund verlangt § 5 der E-Rechnungsverordnung eine Leitweg-Identifikationsnummer als Pflichtangabe. Den Aufbau haben Bund, Länder und Kommunen in einer Format-Spezifikation abgestimmt, die die KoSIT zusammen mit dem Standard XRechnung veröffentlicht. In der XRechnung steht die Leitweg-ID im Feld "Käuferreferenz" (BT-10).
Was heißt das in der Praxis?
- Die Leitweg-ID erhalten Sie vom Auftraggeber, in der Regel mit dem Auftrag. Verwenden Sie genau diese Kennung, denn eine Behörde kann mehrere Leitweg-IDs haben.
- Als Rechnungssteller brauchen Sie keine eigene Leitweg-ID. Das gilt auch für E-Rechnungen zwischen Unternehmen: Dort wird keine Leitweg-ID verwendet.
- Lehnt die Plattform die Kennung als ungültig ab, liegt es oft an falsch gesetzten Bindestrichen oder an Leerzeichen vor oder hinter der Eingabe.
Quelle: E-Rechnung Bund, Fragen und Antworten zur Leitweg-ID
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