Umsatzsteuervoranmeldung
Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) heißt die Erklärung, mit der Unternehmen ihre Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich selbst berechnen und anmelden.
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist die Erklärung, in der ein Unternehmen seine Umsatzsteuer für einen Monat oder ein Quartal selbst berechnet und elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Sie ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig (§ 18 UStG).
Was bedeutet Umsatzsteuervoranmeldung?
In der Umsatzsteuervoranmeldung rechnet ein Unternehmen laufend mit dem Finanzamt ab. Es meldet die Umsatzsteuer aus seinen Umsätzen, zieht die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ab und zahlt die Differenz als Vorauszahlung. Die Voranmeldungen eines Jahres werden später in der Umsatzsteuererklärung zusammengeführt.
Wo ist das geregelt?
Maßgeblich ist § 18 UStG:
| Frage | Regel |
|---|---|
| Frist | bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, zugleich Zahlungstermin |
| Form | elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz |
| Regelfall | vierteljährlich |
| Monatlich | wenn die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 Euro betrug |
| Befreiung möglich | wenn die Steuer des Vorjahres nicht mehr als 2.000 Euro betrug |
Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, gibt in der Regel keine Voranmeldung ab.
Was heißt das in der Praxis?
Für das dritte Quartal ist die Voranmeldung zum Beispiel am 10. Oktober fällig. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat. In welchen Zeitraum ein Umsatz gehört, hängt von der Versteuerungsart ab, siehe Soll- und Ist-Versteuerung. Meist erstellt der Steuerberater die Voranmeldung aus der Buchhaltung. Damit er das rechtzeitig kann, braucht er Ihre Rechnungen und Belege vor dem Abgabetermin.
Quelle: § 18 UStG
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