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EÜR für Selbstständige: Wer sie nutzen darf und wie sie funktioniert

Einnahmen-Überschuss-Rechnung verständlich: wer sie nutzen darf, Zufluss- und Abflussprinzip, Aufbau, typische Betriebsausgaben, Fristen und Unterlagen.

Stand: · 5 Min. Lesezeit
Kurz gesagt

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfache Form der Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Freiberufler dürfen sie immer nutzen, Gewerbetreibende bis 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn, solange sie nicht buchführungspflichtig sind. Es zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Abgegeben wird sie elektronisch mit der Steuererklärung.

Was ist die EÜR?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Gewinnermittlung, bei der Sie die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen. Was übrig bleibt, ist der Gewinn. So steht es in § 4 Abs. 3 EStG. Eine Bilanz, eine Inventur und doppelte Buchführung sind nicht nötig.

Der Gewinn aus der EÜR ist die Grundlage für Ihre Einkommensteuer und, bei Gewerbetreibenden, für die Gewerbesteuer.

Wer darf die EÜR nutzen?

Die EÜR darf nutzen, wer nicht gesetzlich verpflichtet ist, Bücher zu führen, und es auch nicht freiwillig tut (§ 4 Abs. 3 EStG). Für die wichtigsten Gruppen bedeutet das:

WerEÜR möglich?Grundlage
Freiberufler, zum Beispiel Ärzte, Ingenieure, Journalisten, ÜbersetzerJa, unabhängig von Umsatz und Gewinn§ 18 EStG; § 141 AO gilt nur für gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte
Gewerbetreibende ohne kaufmännischen GeschäftsbetriebJa, bis 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn im Jahr§ 141 AO
EinzelkaufleuteJa, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen höchstens 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss vorliegen§ 241a HGB
GmbH, UG und andere HandelsgesellschaftenNein, sie sind immer buchführungspflichtig§ 238 und § 6 HGB

Überschreitet ein Gewerbetreibender die Grenzen des § 141 AO, beginnt die Buchführungspflicht nicht automatisch. Sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO).

Was bedeutet Zufluss- und Abflussprinzip?

Bei der EÜR zählt der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Einnahmen gehören in das Jahr, in dem sie Ihnen zugeflossen sind, Ausgaben in das Jahr, in dem Sie sie geleistet haben (§ 11 EStG).

Ein Beispiel: Sie schreiben im Dezember 2026 eine Rechnung, der Kunde überweist im Januar 2027. Die Einnahme gehört in die EÜR 2027.

Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen:

  • Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Miete, die kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel fließen, werden dem Jahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören (§ 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG).
  • Anlagegüter wie Computer oder Fahrzeuge werden nicht im Jahr der Zahlung voll abgezogen, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG). Bewegliche, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto dürfen sofort abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG).

Wie ist die EÜR aufgebaut?

Die EÜR wird auf dem amtlichen Formular "Anlage EÜR" erstellt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt (§ 60 Abs. 4 EStDV). Sie besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:

  1. Betriebseinnahmen: Umsätze und sonstige Einnahmen, etwa aus dem Verkauf eines Anlageguts.
  2. Betriebsausgaben: gegliedert nach Arten, etwa Waren, Personal, Raumkosten, Abschreibungen.
  3. Ermittlung des Gewinns: Einnahmen minus Ausgaben, ergänzt um Korrekturen.

Dazu kommt ein Verzeichnis der Anlagegüter mit Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten. Es ist laufend zu führen (§ 4 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Welche Betriebsausgaben sind typisch?

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Bei einigen gelten Grenzen:

AusgabeBesonderheit
Waren, Material, FremdleistungenVoll abziehbar
Miete, Strom, Telefon, SoftwareVoll abziehbar, soweit betrieblich
Arbeitsmittel und GeräteBis 800 Euro netto sofort, darüber Abschreibung
Bewirtung von Geschäftspartnern70 Prozent der angemessenen Kosten, mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)
Geschenke an GeschäftspartnerNur bis 50 Euro je Empfänger und Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)
Arbeiten von zu HauseTagespauschale 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr, oder Arbeitszimmer unter engen Voraussetzungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b, 6c EStG)

Wie gemischt genutzte Dinge wie Auto oder Telefon aufzuteilen sind, hängt vom Einzelfall ab. Das entscheidet Ihr Steuerberater.

Bis wann muss die EÜR beim Finanzamt sein?

Die EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben. Dafür gelten zwei Fristen (§ 149 AO):

  • Ohne Steuerberater: sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also bis Ende Juli des Folgejahres.
  • Mit Steuerberater: bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres.

Das Finanzamt kann die Erklärung im Einzelfall früher anfordern (§ 149 Abs. 4 AO). Wer zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen (§ 152 AO).

Was braucht der Steuerberater von Ihnen?

Für die EÜR braucht die Kanzlei alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres mit Beleg und Zahlungsdatum. Konkret:

  • alle Ausgangsrechnungen mit dem Tag des Zahlungseingangs,
  • alle Eingangsrechnungen und Quittungen,
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos,
  • Belege zu Anschaffungen über 800 Euro netto,
  • Angaben zur privaten Nutzung von Fahrzeug, Telefon oder Räumen,
  • Bewirtungsbelege mit Anlass und Teilnehmern.

Je früher und vollständiger diese Unterlagen vorliegen, desto weniger Rückfragen gibt es. Mehr dazu im Ratgeber Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Wie hilft RechnoX - und wobei nicht?

RechnoX erstellt keine EÜR und führt keine Buchhaltung. Es sorgt dafür, dass Ihre Kanzlei die Grundlage dafür laufend erhält: Sie schreiben Ihre Rechnungen in RechnoX, fotografieren Eingangsbelege und ordnen beides den Bankumsätzen zu, die in Ihrem DATEV Unternehmen online vorliegen. Dabei werden die Unterlagen nach DATEV übertragen.

Damit steht für jede Rechnung fest, wann sie bezahlt wurde, und genau dieses Datum braucht die EÜR. Die Gewinnermittlung selbst, die Abschreibungen und die Übermittlung an das Finanzamt bleiben bei Ihrem Steuerberater. Wenn Sie Ihre EÜR selbst erstellen möchten, brauchen Sie ein Programm mit eigener Buchhaltung.

Quellen

Häufige Fragen

Müssen Kleinunternehmer eine EÜR abgeben?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Den Gewinn müssen auch Kleinunternehmer ermitteln, in der Regel per EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG).

Kann ich freiwillig bilanzieren statt eine EÜR zu machen?

Ja. Die EÜR ist ein Wahlrecht für alle, die nicht buchführungspflichtig sind und auch nicht freiwillig Bücher führen (§ 4 Abs. 3 EStG). Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit dem Steuerberater besprochen werden.

Kann ich die EÜR auch auf Papier abgeben?

Nur im Ausnahmefall. Die EÜR ist elektronisch zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten, dann wird die Gewinnermittlung auf dem amtlichen Vordruck der Steuererklärung beigefügt (§ 60 Abs. 4 EStDV).

Wie lange muss ich die Unterlagen zur EÜR aufbewahren?

Aufzeichnungen zehn Jahre, Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen acht Jahre, sonstige Unterlagen sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist.

Erstellt RechnoX die EÜR?

Nein. RechnoX ist kein Buchhaltungsprogramm. Es liefert Ihrer Kanzlei Rechnungen und Belege in DATEV Unternehmen online, die EÜR erstellt Ihr Steuerberater.

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