RechnoX - Rechnungsprogramm mit DATEV-Anbindung für Selbstständige und Kleinunternehmer

Zugang für den Steuerberater einrichten

Laden Sie Ihren Steuerberater in RechnoX ein: Er sieht Rechnungen und Belege, stellt Rückfragen am Beleg und fordert Unterlagen an. Für die Kanzlei kostenlos.

Stand: · 3 Min. Lesezeit
Kurz gesagt

In RechnoX laden Sie Ihren Steuerberater per E-Mail ein. Er sieht Rechnungen, Angebote, Kunden und die Umsätze aus dem DATEV-Sync, kann Rückfragen direkt am Beleg stellen und fehlende Unterlagen mit Frist anfordern. Ändern kann er nichts, solange Sie es nicht erlauben. Der Zugang ist in allen Tarifen enthalten und für die Kanzlei kostenlos.

Was ist der Steuerberater-Zugang?

Mit dem Steuerberater-Zugang geben Sie Ihrer Kanzlei Einblick in RechnoX, ohne Ihr eigenes Passwort weiterzugeben. Der Steuerberater meldet sich mit einem eigenen Konto an und sieht Ihre Rechnungen, Belege und Umsätze. Pro Unternehmen lässt sich ein Steuerberater verbinden.

Gebucht wird weiterhin in DATEV. Der Zugang ersetzt die Übertragung an DATEV Unternehmen online nicht, er ergänzt sie um Einblick und Rückfragen.

Wie lade ich meinen Steuerberater ein?

Die Einladung verschicken Sie aus den Einstellungen:

  1. Einladen. Unter "Mein Steuerberater" tragen Sie die E-Mail-Adresse und auf Wunsch den Namen der Kanzlei ein. RechnoX verschickt eine E-Mail mit einem Link. Scheitert der Versand, erhalten Sie den Link zum Weitergeben.
  2. Annehmen. Der Steuerberater öffnet den Link und meldet sich mit einem Konto an, das auf dieselbe E-Mail-Adresse lautet. Die Einladung gilt 30 Tage.
  3. Rechte prüfen. Nach der Annahme sehen Sie den Steuerberater als verbunden und können seine Rechte je Bereich anpassen.

Hat die Kanzlei noch kein Konto, registriert sie sich kostenlos als Steuerberater. Neue Kanzleikonten schaltet RechnoX nach einer Prüfung frei. Auch der umgekehrte Weg ist möglich: Eine Kanzlei mit Konto kann Sie als Mandanten einladen. Was die Kanzlei davon hat, steht auf der Seite für Steuerberater.

Was kann mein Steuerberater sehen und tun?

In der Grundeinstellung hat der Steuerberater Leserechte. Er sieht, kann aber nichts ändern:

BereichGrundeinstellungVon Ihnen erweiterbar
Rechnungen und AngeboteAnsehenBearbeiten
Kunden und ArtikelAnsehenBearbeiten
Wiederkehrende RechnungenAnsehenBearbeiten
DATEV Sync (Umsätze, Belege)AnsehenSynchronisieren
Einstellungen, FirmendatenAnsehennein
Teamkein Zugriffnein

Im Tarif Pro sieht er zusätzlich die Auswertungen der Lohnabrechnung. Für jeden Bereich können Sie auch das Ansehen abschalten.

Für die Zusammenarbeit gibt es vier Werkzeuge:

  • Kommentare am Beleg. An Rechnungen und Bankumsätzen schreiben beide Seiten Kommentare, etwa eine Rückfrage zu einer Zahlung.
  • Nachrichten. Im Bereich "Steuerberater" führen Sie Unterhaltungen mit Betreff.
  • Dokumentanfragen. Der Steuerberater fordert fehlende Unterlagen mit Titel, Beschreibung und Frist an. Sie sehen die Anfrage samt Frist in RechnoX und wissen, was noch fehlt.
  • Aufgaben. Offene Punkte lassen sich als Aufgabe mit Priorität und Fälligkeit festhalten.

Über neue Nachrichten und Anfragen informiert RechnoX in der Anwendung.

Was läuft automatisch, was machen Sie selbst?

Automatisch verschickt RechnoX die Einladung, prüft beim Annehmen die E-Mail-Adresse und setzt die Leserechte als Grundeinstellung. Benachrichtigungen über neue Nachrichten, Kommentare und Anfragen erscheinen ohne Ihr Zutun.

Selbst entscheiden Sie, wen Sie einladen, welche Bereiche sichtbar sind und ob der Steuerberater etwas bearbeiten darf. Sie beantworten Rückfragen und liefern angeforderte Belege nach, am einfachsten im Bereich DATEV Sync. Den Zugang widerrufen Sie jederzeit, der Zugriff endet sofort.

In welchem Tarif ist der Zugang enthalten?

Der Steuerberater-Zugang ist in allen Tarifen enthalten: Kostenlos, Basis für 5 Euro im Monat und Pro für 15 Euro im Monat. Für die Kanzlei fallen keine Kosten an. Der Steuerberater zählt nicht als Teammitglied, die Teamfunktion für eigene Mitarbeiter gehört zum Tarif Pro. Die Tarife zeigt die Preisübersicht.

Was der Zugang nicht macht

Der Zugang ist kein Buchhaltungswerkzeug. Der Steuerberater bucht nicht in RechnoX, erstellt dort keine Auswertungen und reicht nichts beim Finanzamt ein. Das geschieht in DATEV.

Mit DATEV selbst hat der Zugang nichts zu tun: Er gibt dem Steuerberater keine Rechte in Ihrem DATEV Unternehmen online und ersetzt dort keine Freigaben. Eine Kanzlei, die nicht mit DATEV arbeitet, kann den Zugang zwar nutzen und Ihre Rechnungen ansehen, die Übertragung der Belege entfällt dann aber. Wie die Zusammenarbeit insgesamt aussieht, beschreibt der Ratgeber zum Steuerberater.

Häufige Fragen

Kostet der Zugang für meinen Steuerberater etwas?

Nein. Der Zugang ist in allen Tarifen enthalten, auch im kostenlosen, und für die Kanzlei kostenlos. Der Steuerberater belegt keinen Platz in Ihrem Team.

Kann mein Steuerberater meine Rechnungen ändern?

In der Grundeinstellung nicht. Er hat nur Leserechte. Sie können ihm für einzelne Bereiche das Bearbeiten erlauben und diese Erlaubnis jederzeit zurücknehmen.

Kann ich den Zugang wieder entziehen?

Ja. In den Einstellungen widerrufen Sie den Zugang, der Steuerberater verliert den Zugriff sofort. Eine noch offene Einladung können Sie ebenfalls zurückziehen.

Muss mein Steuerberater RechnoX nutzen, damit die Belege bei ihm ankommen?

Nein. Belege und Rechnungen gelangen über DATEV Unternehmen online zu ihm. Der Zugang zu RechnoX ist ein Zusatz für Einblick und Rückfragen.

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