Verzugszinsen
Verzugszinsen sind die Zinsen, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er eine fällige Rechnung nicht rechtzeitig begleicht (§ 288 BGB).
Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner für die Dauer des Zahlungsverzugs schuldet. Der gesetzliche Zinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, zwischen Unternehmen neun Prozentpunkte (§ 288 BGB). Unternehmen können von säumigen Geschäftskunden zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen.
Was bedeuten Verzugszinsen?
Verzugszinsen gleichen den Nachteil aus, der einem Gläubiger entsteht, wenn er auf sein Geld warten muss. Sie fallen an, sobald der Schuldner in Verzug ist, und laufen bis zum Tag der Zahlung. Eine Vereinbarung braucht es dafür nicht, der Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz.
Wo ist das geregelt?
Die Höhe bestimmt § 288 BGB:
| Fall | Zinssatz pro Jahr | Pauschale |
|---|---|---|
| Grundsatz, etwa wenn ein Verbraucher beteiligt ist | 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz | keine |
| Entgeltforderungen aus Geschäften ohne Verbraucher | 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz | 40 Euro |
Der Basiszinssatz ändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Die Deutsche Bundesbank gibt ihn bekannt (§ 247 BGB).
Wann Verzug eintritt, regelt § 286 BGB: durch eine Mahnung nach Fälligkeit, ohne Mahnung bei einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin und spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.
Was heißt das in der Praxis?
Die Zinsen berechnen sich aus dem offenen Betrag, dem Zinssatz und der Zahl der Verzugstage. Viele Unternehmen verzichten bei kurzen Verzögerungen darauf und machen sie erst in der zweiten oder dritten Mahnung geltend. Wichtig ist ein klares Zahlungsziel auf der Rechnung, damit der Beginn des Verzugs feststeht.
Quelle: § 288 BGB
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