# Pflichtangaben-Check: Ist Ihre Rechnung vollständig?

Rechnung prüfen in einer Minute: anhaken, was auf der Rechnung steht, und sehen, welche Pflichtangaben nach § 14 UStG fehlen. Auch für Kleinunternehmer.

Stand: 30\. September 2026

Kurz gesagt

Der Check zeigt, ob eine Rechnung alle Pflichtangaben enthält. Eine normale Rechnung braucht die Angaben des § 14 Abs. 4 UStG, darunter Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Steuersatz und Steuerbetrag. Für Rechnungen bis 250 Euro genügen vier Angaben, für Kleinunternehmer gelten eigene Regeln. Sie haken an, was vorhanden ist, und sehen, was fehlt.

Um welche Rechnung geht es?

Normale RechnungKleinbetragsrechnung (bis 250 Euro brutto)Rechnung als Kleinunternehmer

Haken Sie an, was auf Ihrer Rechnung steht (§ 14 Abs. 4 UStG):

-   **Ihr vollständiger Name und Ihre vollständige Anschrift**Wie im Geschäftsverkehr üblich, bei Firmen mit Rechtsform.
-   **Vollständiger Name und Anschrift des Kunden**Der Leistungsempfänger, nicht ein Ansprechpartner.
-   **Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.**Eine der beiden genügt.
-   **Ausstellungsdatum**Das Datum, an dem die Rechnung geschrieben wird.
-   **Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer**Buchstaben sind erlaubt, Lücken schaden nicht, doppelte Nummern schon.
-   **Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung**So genau, dass die Leistung eindeutig erkennbar ist.
-   **Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung**Auch wenn er mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt. Der Monat genügt.
-   **Entgelt (netto), nach Steuersätzen aufgeschlüsselt**Bei mehreren Steuersätzen der Nettobetrag je Satz. Vereinbarte Skonti und Rabatte gehören dazu.
-   **Steuersatz und Steuerbetrag, oder Hinweis auf die Steuerbefreiung**Zum Beispiel "19 %" und der Betrag, oder der Hinweis auf § 4 UStG.
-   **Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden**Nur bei Leistungen an Privatpersonen rund um ein Grundstück (zwei Jahre, § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG).Dieser Fall trifft auf meine Rechnung zu
-   **Die Angabe "Gutschrift"**Nur wenn der Kunde die Rechnung für Sie ausstellt.Dieser Fall trifft auf meine Rechnung zu

## Welche Pflichtangaben braucht eine Rechnung?

Eine Rechnung an einen anderen Unternehmer braucht die Angaben des [§ 14 Abs. 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html). Das Gesetz zählt zehn Nummern auf:

| Nr. | Angabe | Hinweis |
| --- | --- | --- |
| 1 | Name und Anschrift beider Seiten | Vollständig, wie im Geschäftsverkehr üblich |
| 2 | Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers | Eine von beiden genügt |
| 3 | Ausstellungsdatum | Das Rechnungsdatum |
| 4 | Rechnungsnummer | Fortlaufend und einmalig vergeben |
| 5 | Menge und Art der Leistung | Eindeutig erkennbar |
| 6 | Zeitpunkt der Leistung | Auch wenn er dem Rechnungsdatum entspricht |
| 7 | Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt | Netto, mit vereinbarten Rabatten und Skonti |
| 8 | Steuersatz und Steuerbetrag | Oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung |
| 9 | Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht | Nur bei Leistungen an Privatpersonen rund um ein Grundstück |
| 10 | Angabe "Gutschrift" | Nur wenn der Kunde die Rechnung ausstellt |

Die Nummern 1 bis 8 gehören auf jede Rechnung, die Nummern 9 und 10 nur in den genannten Sonderfällen. Beispiele zu jeder Angabe gibt der Ratgeber [Pflichtangaben einer Rechnung](https://rechnox.de/ratgeber/pflichtangaben-rechnung).

## Welche Erleichterungen gibt es?

Zwei Gruppen von Rechnungen kommen mit weniger Angaben aus:

-   **Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto** brauchen nur vier Angaben ([§ 33 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html)). Der Kunde muss nicht genannt werden, Entgelt und Steuer stehen in einer Summe.
-   **Rechnungen von Kleinunternehmern** folgen [§ 34a UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34a.html): Statt Steuersatz und Steuerbetrag steht der Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Eine Rechnungsnummer und das Leistungsdatum nennt die Vorschrift nicht, beides bleibt trotzdem sinnvoll.

Die Erleichterung für Kleinbeträge gilt nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen und nicht, wenn der Kunde die Steuer schuldet (Reverse Charge).

## Was gilt für E-Rechnungen?

Die Pflichtangaben sind dieselben. Eine E-Rechnung enthält sie als strukturierte Daten, und die Norm verlangt zusätzliche Angaben, etwa eine E-Mail-Adresse beider Seiten. Ob eine E-Rechnung vollständig ist, zeigt das Werkzeug [E-Rechnung anzeigen und prüfen](https://rechnox.de/tools/e-rechnung-anzeigen).

**Rechnungen ohne Lücken**

In RechnoX sind die Pflichtangaben Teil der Vorlage: Ihre Firmendaten, die fortlaufende Nummer, Steuersatz und Steuerbetrag je Satz und die Hinweise bei Reverse Charge oder für Kleinunternehmer stehen automatisch auf der Rechnung.

## Quellen

-   [§ 14 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html): Ausstellung von Rechnungen
-   [§ 33 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html): Rechnungen über Kleinbeträge
-   [§ 34a UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34a.html): Rechnungen von Kleinunternehmern
-   [§ 31 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__31.html): Angaben in der Rechnung

## Häufige Fragen

### Was passiert, wenn auf meiner Rechnung eine Pflichtangabe fehlt?

Ihr Kunde kann den Vorsteuerabzug verlieren und wird eine berichtigte Rechnung verlangen. Fehlende oder falsche Angaben dürfen Sie berichtigen, mit einem Dokument, das sich eindeutig auf die Rechnung bezieht (§ 31 Abs. 5 UStDV).

### Gelten die Pflichtangaben auch für Rechnungen an Privatkunden?

Die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG gelten für Rechnungen an Unternehmer und juristische Personen. Auch gegenüber Privatkunden ist eine vollständige Rechnung sinnvoll, bei Leistungen rund um ein Grundstück ist sie Pflicht.

### Muss das Leistungsdatum auf der Rechnung stehen, wenn es dem Rechnungsdatum entspricht?

Ja. Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung ist eine eigene Pflichtangabe. Stimmt er mit dem Rechnungsdatum überein, genügt ein Satz wie: Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum. Als Zeitpunkt reicht der Kalendermonat (§ 31 Abs. 4 UStDV).

### Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro brutto nicht übersteigt. Für sie genügen vier Angaben: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz (§ 33 UStDV).

### Prüft der Check auch, ob die Angaben stimmen?

Nein. Er prüft, ob alle Pflichtangaben vorhanden sind. Ob Steuersatz, Beträge und Anschrift richtig sind, können nur Sie beurteilen.

## Weiterlesen

[

Pflichtangaben einer Rechnung: Was nach § 14 UStG draufstehen muss

Die zehn Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG mit Beispielen, die Erleichterung für Kleinbeträge bis 250 Euro und was bei Fehlern gilt.

](https://rechnox.de/ratgeber/pflichtangaben-rechnung)[

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](https://rechnox.de/ratgeber/kleinunternehmer-rechnung)[

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Was das Gesetz von einer Rechnungsnummer verlangt, welche Schemata erlaubt sind, ob Lücken schaden und was Sie bei einer falschen Nummer tun.

](https://rechnox.de/ratgeber/rechnungsnummer)

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Quelle: https://rechnox.de/tools/pflichtangaben-rechnung-pruefen · Stand: 2026-09-30
