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  <title>RechnoX Ratgeber</title>
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  <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
  <author><name>RechnoX</name></author>
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    <title>Angebot schreiben: Inhalt, Bindung und Gültigkeit</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Ein Angebot ist rechtlich ein Antrag auf Abschluss eines Vertrags und bindet Sie, solange Sie die Bindung nicht ausschließen (§ 145 BGB). Es sollte Leistung, Preis, Termine, Zahlungsbedingungen und eine Annahmefrist nennen. Nimmt der Kunde rechtzeitig und ohne Änderungen an, ist der Vertrag geschlossen. Mit dem Zusatz freibleibend bleiben Sie ungebunden.</summary>
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    <title>Belege digital an den Steuerberater übermitteln: Wege, Anforderungen und Rhythmus</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Belege gelangen auf vier Wegen zum Steuerberater: im Pendelordner, per E-Mail, per Upload in ein Portal wie DATEV Unternehmen online oder über eine App. Brauchbar ist ein Beleg, wenn er lesbar, vollständig und im Originalformat vorliegt. Am besten liefern Sie laufend. Für die Aufbewahrung bleiben Sie auch nach der Übergabe selbst verantwortlich.</summary>
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    <title>Belege aufbewahren: Fristen, Beginn und digitale Aufbewahrung für Selbstständige</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Selbstständige müssen Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse zehn Jahre aufbewahren, Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen acht Jahre und sonstige Unterlagen wie Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Digitale Aufbewahrung ist erlaubt. E-Rechnungen bleiben im Originalformat, Papier darf nach dem Scannen meist vernichtet werden.</summary>
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    <title>DATEV-Anbindung für Selbstständige: So kommen Rechnungen und Belege zum Steuerberater</title>
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    <published>2026-01-18T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Arbeitet Ihr Steuerberater mit DATEV, können Sie ihm Rechnungen und Belege digital über DATEV Unternehmen online übergeben. RechnoX meldet sich dort mit Ihrem DATEV SmartLogin an, überträgt Ihre Unterlagen und zeigt die Bankumsätze, die in DATEV vorliegen. Export-Dateien und Pendelordner entfallen, gebucht wird weiterhin in der Kanzlei.</summary>
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    <title>DATEV Unternehmen online: Was es ist, wofür man es braucht und wie man Zugang bekommt</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>DATEV Unternehmen online ist die Cloud-Anwendung der DATEV für den Austausch von Belegen, Daten und Dokumenten zwischen Unternehmen und Steuerkanzlei. Sie laden dort Belege hoch, die Kanzlei bucht daraus und stellt Auswertungen bereit. Den Zugang bestellt Ihr Steuerberater für Sie. Angemeldet wird meist mit der App DATEV SmartLogin per QR-Code.</summary>
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    <title>E-Rechnung: Pflicht, Fristen und Formate für Selbstständige</title>
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    <published>2026-01-18T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen Sie sie an andere inländische Unternehmen ab 2027, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro ab 2028. Ein PDF ist keine E-Rechnung. Kleinunternehmer müssen empfangen können, aber keine E-Rechnungen ausstellen.</summary>
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    <title>E-Rechnungen empfangen und prüfen: So gehen Sie vor</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Eine E-Rechnung kommt als XML-Datei (XRechnung) oder als PDF mit eingebetteter XML-Datei (ZUGFeRD) an, meist per E-Mail. Machen Sie sie mit einer Visualisierung lesbar, prüfen Sie Leistung, Pflichtangaben und Bankverbindung und bewahren Sie die Originaldatei acht Jahre unverändert auf. Ihr Steuerberater braucht die Datei, keinen Ausdruck.</summary>
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    <title>E-Rechnung für Kleinunternehmer: empfangen ja, ausstellen freiwillig</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen: Ihre Rechnungen dürfen dauerhaft auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, als PDF übermittelt werden (§ 34a UStDV). Empfangen können müssen sie E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Dafür genügt ein E-Mail-Postfach, die Datei muss aber lesbar gemacht und im Original aufbewahrt werden.</summary>
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    <title>EÜR für Selbstständige: Wer sie nutzen darf und wie sie funktioniert</title>
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    <published>2026-01-18T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfache Form der Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Freiberufler dürfen sie immer nutzen, Gewerbetreibende bis 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn, solange sie nicht buchführungspflichtig sind. Es zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Abgegeben wird sie elektronisch mit der Steuererklärung.</summary>
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    <title>GoBD einfach erklärt: Was Selbstständige bei Belegen und Rechnungen beachten müssen</title>
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    <published>2026-01-18T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Die GoBD sind die Regeln der Finanzverwaltung für Bücher, Aufzeichnungen und Belege in elektronischer Form. Sie verlangen, dass jeder Geschäftsvorfall nachvollziehbar, vollständig, zeitnah und unveränderbar festgehalten wird. Belege dürfen digital aufbewahrt werden, Papier darf nach dem Scannen meist vernichtet werden. Ein amtliches GoBD-Zertifikat für Software gibt es nicht.</summary>
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    <title>Rechnung als Kleinunternehmer schreiben: Pflichtangaben und Muster</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Eine Kleinunternehmer-Rechnung braucht nach § 34a UStDV Namen und Anschriften, Steuernummer, Datum, Leistungsbeschreibung und das Entgelt in einer Summe mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Umsatzsteuer darf nicht ausgewiesen werden. E-Rechnungen müssen Kleinunternehmer nicht ausstellen, aber empfangen können.</summary>
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    <title>Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenzen, Vorteile und Verzicht</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro Gesamtumsatz erzielt (§ 19 UStG). Die Umsätze sind dann steuerfrei, einen Vorsteuerabzug gibt es nicht. Wird die Grenze von 100.000 Euro überschritten, endet die Befreiung sofort. Ein Verzicht bindet für mindestens fünf Kalenderjahre.</summary>
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    <title>Mahnung schreiben: Verzug, Fristen, Zinsen und Mustertexte</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Ein Kunde kommt durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Verzug, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 BGB). Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur mit Hinweis in der Rechnung. Im Verzug stehen Ihnen Zinsen zu, von Geschäftskunden zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 BGB).</summary>
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    <title>Den Pendelordner ablösen: Schritt für Schritt zur digitalen Belegübergabe</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Der Pendelordner ist ein Ordner mit Papierbelegen, der zwischen Unternehmen und Steuerkanzlei hin- und herwandert. Er ist langsam, weil Belege gesammelt, transportiert und von Hand erfasst werden. Die digitale Übergabe ersetzt ihn: Belege werden fotografiert oder als Datei hochgeladen und liegen sofort bei der Kanzlei. Der Umstieg gelingt zu einem festen Stichtag und in Absprache mit dem Steuerberater.</summary>
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    <title>Pflichtangaben einer Rechnung: Was nach § 14 UStG draufstehen muss</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Eine Rechnung an ein anderes Unternehmen braucht zehn Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG, darunter Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Bis 250 Euro genügen vier Angaben. Fehlt etwas, ist der Vorsteuerabzug des Kunden gefährdet, die Rechnung lässt sich aber berichtigen.</summary>
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    <title>Rechnungsnummer richtig vergeben: fortlaufend und einmalig</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Eine Rechnungsnummer muss fortlaufend sein und darf nur einmal vergeben werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG). Buchstaben, Jahreszahlen und mehrere Nummernkreise sind erlaubt, eine lückenlose Folge ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass jede Rechnung eindeutig zu finden ist. Eine falsche Nummer berichtigen Sie mit einem Korrekturdokument, nicht durch Überschreiben.</summary>
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    <title>Reverse-Charge-Verfahren: Wann der Kunde die Umsatzsteuer schuldet</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, sondern der Kunde (§ 13b UStG). Typische Fälle sind Dienstleistungen zwischen Unternehmen über EU-Grenzen hinweg und Bauleistungen an Bauunternehmen. Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus und enthält die Angabe Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 14a UStG).</summary>
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    <title>Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: Wer macht was und was er jeden Monat braucht</title>
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    <published>2026-01-18T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Eine gute Zusammenarbeit mit dem Steuerberater beruht auf klarer Aufgabenteilung: Sie liefern Rechnungen und Belege vollständig, lesbar und laufend, die Kanzlei bucht, meldet die Umsatzsteuer an und erstellt den Abschluss. Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und nach dem Aufwand. Wer geordnet zuliefert, erspart der Kanzlei Sortieren, Nachfragen und Abtippen.</summary>
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    <title>Steuerberater-Einblick: So funktioniert der kostenlose Kanzlei-Zugang zu RechnoX</title>
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    <published>2026-02-05T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Der Steuerberater-Einblick ist ein kostenloser Zugang für Kanzleien zu den RechnoX-Konten ihrer Mandanten. Sie registrieren Ihre Kanzlei, laden Mandanten per Kanzlei-Link oder E-Mail ein und sehen deren Rechnungen, Belege und Transaktionen lesend. Fehlende Belege fordern Sie mit Frist an, Rückfragen stellen Sie am Beleg. Gebucht wird weiterhin in Ihrer Kanzlei-Software.</summary>
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    <title>Steuerberaterkosten senken durch gute Vorarbeit: Was Sie selbst vorbereiten können</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Das Honorar des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung: nach dem Gegenstandswert, innerhalb eines Rahmens nach Umfang und Schwierigkeit, teils nach Zeit. Beeinflussen können Sie vor allem den Aufwand. Wer Belege vollständig, sortiert und laufend liefert, erspart der Kanzlei Sortieren, Nachfragen und Abtippen. Buchen und steuerliche Beurteilung bleiben besser bei ihr.</summary>
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    <title>Rechnung korrigieren oder stornieren: Korrektur, Storno und Gutschrift</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Eine verschickte Rechnung wird nicht überschrieben, sondern berichtigt. Fehlt nur eine Angabe, genügt ein Korrekturdokument mit Bezug auf die Rechnung (§ 31 Abs. 5 UStDV). Ist die Rechnung insgesamt falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf und stellen sie neu aus. Gutschrift heißt im Umsatzsteuergesetz die Rechnung, die der Kunde ausstellt.</summary>
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    <title>Umsatzsteuervoranmeldung: Wer sie abgeben muss, wann sie fällig ist und was häufig schiefgeht</title>
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    <published>2026-01-18T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>Mit der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) melden Unternehmer dem Finanzamt die Umsatzsteuer eines Monats oder Quartals und zahlen sie voraus. Sie ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig. Bei mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr gilt die monatliche Abgabe. Kleinunternehmer geben keine Voranmeldung ab. Eine Dauerfristverlängerung verschiebt den Termin um einen Monat.</summary>
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    <title>XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich: Welches Format passt?</title>
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    <published>2026-09-30T00:00:00Z</published>
    <updated>2026-09-30T00:00:00Z</updated>
    <summary>XRechnung ist eine reine XML-Datei, ZUGFeRD ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Beide beruhen auf der Norm EN 16931 und gelten als E-Rechnung nach § 14 UStG, ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ohne die Profile MINIMUM und BASIC WL. Für öffentliche Auftraggeber ist die XRechnung mit Leitweg-ID üblich, zwischen Unternehmen ist ZUGFeRD praktisch.</summary>
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