# Sonstige Rechnung

Sonstige Rechnung nennt das Umsatzsteuergesetz jede Rechnung, die keine E-Rechnung ist: Papierrechnungen ebenso wie ein PDF ohne strukturierte Daten.

Stand: 30\. September 2026 · 1 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Sonstige Rechnung nennt das Umsatzsteuergesetz jede Rechnung, die keine E-Rechnung ist: Rechnungen auf Papier und in einem anderen elektronischen Format, etwa ein einfaches PDF (§ 14 Abs. 1 UStG). Zwischen inländischen Unternehmen ist sie nur noch in Ausnahmefällen und während der Übergangsfristen zulässig.

## Was bedeutet sonstige Rechnung?

Sonstige Rechnung ist der gesetzliche Sammelbegriff für alle Rechnungen, die keine [E-Rechnung](https://rechnox.de/lexikon/e-rechnung) sind. Dazu zählen Papierrechnungen und Rechnungen in einem anderen elektronischen Format, zum Beispiel ein PDF ohne strukturierte Daten oder ein Bild. So steht es in [§ 14 Abs. 1 Satz 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html).

## Wann ist sie noch zulässig?

Eine sonstige Rechnung dürfen Sie weiterhin ausstellen:

-   an Privatpersonen und an Unternehmen im Ausland, denn die E-Rechnungspflicht betrifft nur Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (§ 14 Abs. 2 UStG),
-   als [Kleinbetragsrechnung](https://rechnox.de/lexikon/kleinbetragsrechnung) bis 250 Euro ([§ 33 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html)),
-   als Kleinunternehmer ([§ 34a UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34a.html)),
-   übergangsweise bis 31. Dezember 2026 und, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro, für Umsätze des Jahres 2027 bis 31. Dezember 2027 ([§ 27 Abs. 38 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html)).

## Was heißt das in der Praxis?

Eine sonstige Rechnung in elektronischer Form, etwa ein PDF per E-Mail, setzt die Zustimmung des Empfängers voraus. Eine bestimmte Form braucht diese Zustimmung nicht, es genügt Einvernehmen über das Format. Inhaltlich gelten dieselben [Pflichtangaben](https://rechnox.de/lexikon/pflichtangaben) wie für jede Rechnung.

Quelle: [§ 14 Abs. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)

## Weiterlesen

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E-Rechnung

E-Rechnung nennt das Umsatzsteuergesetz eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der Norm EN 16931. Ein einfaches PDF genügt nicht.

](https://rechnox.de/lexikon/e-rechnung)[

Kleinbetragsrechnung

Kleinbetragsrechnung heißt eine Rechnung bis 250 Euro Gesamtbetrag. Für sie genügen nach § 33 UStDV wenige Angaben, eine E-Rechnung ist nicht nötig.

](https://rechnox.de/lexikon/kleinbetragsrechnung)[

E-Rechnung: Pflicht, Fristen und Formate für Selbstständige

E-Rechnungspflicht im Überblick: Empfang seit 2025, Ausstellung ab 2027 bzw. 2028, die Formate XRechnung und ZUGFeRD und was für Kleinunternehmer gilt.

](https://rechnox.de/ratgeber/e-rechnung)

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Quelle: https://rechnox.de/lexikon/sonstige-rechnung · Stand: 2026-09-30
