# Rechnungsnummer

Rechnungsnummer heißt die fortlaufende, einmalig vergebene Nummer, die jede Rechnung eindeutig kennzeichnet. Sie ist Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG.

Stand: 30\. September 2026 · 1 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Rechnungsnummer ist eine fortlaufende Nummer, die der Rechnungsaussteller einmalig vergibt, damit jede Rechnung eindeutig identifiziert werden kann. Sie gehört nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG zu den Pflichtangaben. Mehrere Nummernkreise und Buchstaben sind zulässig, eine lückenlose Abfolge ist nicht zwingend.

## Was bedeutet Rechnungsnummer?

Die Rechnungsnummer ist eine fortlaufende Nummer, die der Rechnungsaussteller einmalig vergibt. Sie macht jede Rechnung eindeutig identifizierbar: für den Kunden, für die Buchhaltung und für das Finanzamt. Ohne sie ist eine Rechnung über mehr als 250 Euro unvollständig.

## Wo ist das geregelt?

[§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html) verlangt eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird. Der [Umsatzsteuer-Anwendungserlass](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell.html) erläutert in Abschnitt 14.5 Abs. 10: Zahlen- und Buchstabenreihen dürfen kombiniert werden, und eine lückenlose Abfolge der Nummern ist nicht zwingend.

## Was heißt das in der Praxis?

-   Jede Nummer darf nur einmal vorkommen.
-   Sie dürfen mehrere Nummernkreise führen, zum Beispiel einen je Jahr: 2026-0001, 2026-0002 und so weiter.
-   Eine Korrektur oder [Stornorechnung](https://rechnox.de/lexikon/stornorechnung) muss sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung beziehen, in der Regel durch deren Nummer ([§ 31 Abs. 5 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__31.html)). Eine neue Rechnungsnummer ist dafür nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich.
-   [Kleinbetragsrechnungen](https://rechnox.de/lexikon/kleinbetragsrechnung) bis 250 Euro kommen ohne Rechnungsnummer aus.

Quelle: [§ 14 Abs. 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)

## Weiterlesen

[

Rechnungsnummer richtig vergeben: fortlaufend und einmalig

Was das Gesetz von einer Rechnungsnummer verlangt, welche Schemata erlaubt sind, ob Lücken schaden und was Sie bei einer falschen Nummer tun.

](https://rechnox.de/ratgeber/rechnungsnummer)[

Pflichtangaben einer Rechnung

Pflichtangaben einer Rechnung sind die zehn Angaben, die § 14 Abs. 4 UStG verlangt, von Name und Anschrift bis Steuersatz und Steuerbetrag.

](https://rechnox.de/lexikon/pflichtangaben)[

Stornorechnung

Stornorechnung heißt der Beleg, der eine ausgestellte Rechnung vollständig aufhebt. Rechtlich ist sie eine Rechnungsberichtigung nach § 31 Abs. 5 UStDV.

](https://rechnox.de/lexikon/stornorechnung)

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Quelle: https://rechnox.de/lexikon/rechnungsnummer · Stand: 2026-09-30
