# Leitweg-ID

Leitweg-ID heißt die Kennung, mit der E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber adressiert werden. Sie steht in der XRechnung im Feld Käuferreferenz.

Stand: 30\. September 2026 · 1 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Leitweg-ID ist eine Kennung, mit der elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber adressiert und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Bei Rechnungen an den Bund ist sie Pflicht (§ 5 E-Rechnungsverordnung). Der Auftraggeber teilt sie mit, Unternehmen brauchen keine eigene Leitweg-ID.

## Was bedeutet Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID identifiziert einen Rechnungsempfänger der öffentlichen Verwaltung eindeutig. Anhand dieser Kennung leitet die Rechnungseingangsplattform eine E-Rechnung an die Behörde oder Einrichtung weiter, die sie bearbeitet. Die Leitweg-ID besteht grundsätzlich aus drei Teilen: Grobadressierung, Feinadressierung und Prüfziffer.

## Wo ist das geregelt?

Für Rechnungen an den Bund verlangt [§ 5 der E-Rechnungsverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/erechv/__5.html) eine Leitweg-Identifikationsnummer als Pflichtangabe. Den Aufbau haben Bund, Länder und Kommunen in einer Format-Spezifikation abgestimmt, die die KoSIT zusammen mit dem Standard [XRechnung](https://rechnox.de/lexikon/xrechnung) veröffentlicht. In der XRechnung steht die Leitweg-ID im Feld "Käuferreferenz" (BT-10).

## Was heißt das in der Praxis?

-   Die Leitweg-ID erhalten Sie vom Auftraggeber, in der Regel mit dem Auftrag. Verwenden Sie genau diese Kennung, denn eine Behörde kann mehrere Leitweg-IDs haben.
-   Als Rechnungssteller brauchen Sie keine eigene Leitweg-ID. Das gilt auch für E-Rechnungen zwischen Unternehmen: Dort wird keine Leitweg-ID verwendet.
-   Lehnt die Plattform die Kennung als ungültig ab, liegt es oft an falsch gesetzten Bindestrichen oder an Leerzeichen vor oder hinter der Eingabe.

Quelle: [E-Rechnung Bund, Fragen und Antworten zur Leitweg-ID](https://e-rechnung-bund.de/faq/)

## Weiterlesen

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XRechnung

XRechnung ist der deutsche Standard für E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber: ein reiner XML-Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931.

](https://rechnox.de/lexikon/xrechnung)[

E-Rechnung

E-Rechnung nennt das Umsatzsteuergesetz eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der Norm EN 16931. Ein einfaches PDF genügt nicht.

](https://rechnox.de/lexikon/e-rechnung)[

E-Rechnung: Pflicht, Fristen und Formate für Selbstständige

E-Rechnungspflicht im Überblick: Empfang seit 2025, Ausstellung ab 2027 bzw. 2028, die Formate XRechnung und ZUGFeRD und was für Kleinunternehmer gilt.

](https://rechnox.de/ratgeber/e-rechnung)

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Quelle: https://rechnox.de/lexikon/leitweg-id · Stand: 2026-09-30
