# Leistungsdatum (Zeitpunkt der Leistung)

Leistungsdatum ist der Zeitpunkt, zu dem eine Lieferung oder Leistung ausgeführt wurde. Es ist Pflichtangabe jeder Rechnung nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG.

Stand: 30\. September 2026 · 1 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Das Leistungsdatum ist der Zeitpunkt, zu dem eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Es ist Pflichtangabe jeder Rechnung (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG), auch wenn es mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt. Die Angabe des Kalendermonats genügt. Nach ihm richtet sich, wann die Umsatzsteuer entsteht.

## Was bedeutet Leistungsdatum?

Das Leistungsdatum ist der Tag, an dem eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung abgeschlossen wurde. Es ist nicht dasselbe wie das Rechnungsdatum, also der Tag, an dem die Rechnung ausgestellt wird. Erstreckt sich eine Leistung über längere Zeit, wird der Leistungszeitraum angegeben, zum Beispiel "01.09.2026 bis 30.09.2026".

## Wo ist das geregelt?

[§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html) verlangt in jeder Rechnung den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung. Nach [§ 31 Abs. 4 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__31.html) genügt der Kalendermonat. Die Angabe ist auch nötig, wenn Leistungs- und Rechnungsdatum übereinstimmen. In einer [sonstigen Rechnung](https://rechnox.de/lexikon/sonstige-rechnung) reicht dann ein Hinweis wie "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum", in einer [E-Rechnung](https://rechnox.de/lexikon/e-rechnung) muss das Datum im dafür vorgesehenen Datenfeld stehen (Abschnitt 14.5 Abs. 16 des [Umsatzsteuer-Anwendungserlasses](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell.html)).

## Warum ist es wichtig?

Bei der [Soll-Versteuerung](https://rechnox.de/lexikon/soll-ist-versteuerung) entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Das Leistungsdatum bestimmt also, in welche Voranmeldung der Umsatz gehört. Außerdem läuft ab diesem Tag die Frist von sechs Monaten, in der eine Rechnung an ein anderes Unternehmen ausgestellt sein muss. Fehlt die Angabe, ist die Rechnung unvollständig, was den Vorsteuerabzug des Kunden gefährden kann.

Quelle: [§ 14 Abs. 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)

## Weiterlesen

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Pflichtangaben einer Rechnung

Pflichtangaben einer Rechnung sind die zehn Angaben, die § 14 Abs. 4 UStG verlangt, von Name und Anschrift bis Steuersatz und Steuerbetrag.

](https://rechnox.de/lexikon/pflichtangaben)[

Pflichtangaben einer Rechnung: Was nach § 14 UStG draufstehen muss

Die zehn Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG mit Beispielen, die Erleichterung für Kleinbeträge bis 250 Euro und was bei Fehlern gilt.

](https://rechnox.de/ratgeber/pflichtangaben-rechnung)[

Soll- und Ist-Versteuerung

Soll- und Ist-Versteuerung unterscheiden, wann die Umsatzsteuer entsteht: schon mit der Leistung oder erst, wenn der Kunde zahlt (§§ 16, 20 UStG).

](https://rechnox.de/lexikon/soll-ist-versteuerung)

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Quelle: https://rechnox.de/lexikon/leistungsdatum · Stand: 2026-09-30
