# Gutschrift

Gutschrift bezeichnet im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt. Im Alltag ist oft die Korrektur einer Rechnung gemeint.

Stand: 30\. September 2026 · 1 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Gutschrift hat zwei Bedeutungen. Im Umsatzsteuerrecht ist sie eine Rechnung, die der Leistungsempfänger statt des leistenden Unternehmers ausstellt (§ 14 Abs. 2 UStG). Im kaufmännischen Sprachgebrauch heißt so die Korrektur oder Stornierung einer Rechnung. Nur die zuerst genannte Gutschrift muss als solche bezeichnet sein.

## Was bedeutet Gutschrift?

Im Umsatzsteuerrecht ist eine Gutschrift eine Rechnung, die nicht der leistende Unternehmer ausstellt, sondern der Kunde. Üblich ist das zum Beispiel bei Provisionen: Das Unternehmen rechnet gegenüber seinem Handelsvertreter ab, weil es die Zahlen kennt. Im Alltag heißt dagegen oft ein ganz anderes Dokument Gutschrift, nämlich die Korrektur oder Stornierung einer Rechnung.

## Die Gutschrift im Umsatzsteuerrecht

Nach [§ 14 Abs. 2 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html) kann der Leistungsempfänger die Rechnung ausstellen, wenn das vorher vereinbart wurde. Das Dokument muss die Angabe "Gutschrift" enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG) und im Übrigen alle [Pflichtangaben](https://rechnox.de/lexikon/pflichtangaben). Widerspricht der Empfänger der Gutschrift, also der leistende Unternehmer, verliert sie die Wirkung einer Rechnung.

## Die kaufmännische Gutschrift

Wer eine Rechnung ganz oder teilweise zurücknimmt, etwa nach einer Reklamation, stellt rechtlich keine Gutschrift aus, sondern berichtigt eine Rechnung. Nennen Sie dieses Dokument besser Rechnungskorrektur oder [Stornorechnung](https://rechnox.de/lexikon/stornorechnung). Die Bezeichnung "Gutschrift" allein löst nach Abschnitt 14c.1 Abs. 3 des [Umsatzsteuer-Anwendungserlasses](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell.html) zwar keine zusätzliche Steuerschuld aus. Eine eindeutige Bezeichnung vermeidet aber Rückfragen.

Quelle: [§ 14 Abs. 2 und 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)

## Weiterlesen

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Stornorechnung

Stornorechnung heißt der Beleg, der eine ausgestellte Rechnung vollständig aufhebt. Rechtlich ist sie eine Rechnungsberichtigung nach § 31 Abs. 5 UStDV.

](https://rechnox.de/lexikon/stornorechnung)[

Pflichtangaben einer Rechnung

Pflichtangaben einer Rechnung sind die zehn Angaben, die § 14 Abs. 4 UStG verlangt, von Name und Anschrift bis Steuersatz und Steuerbetrag.

](https://rechnox.de/lexikon/pflichtangaben)[

Rechnung korrigieren oder stornieren: Korrektur, Storno und Gutschrift

Wann eine Rechnungskorrektur genügt, wann Sie stornieren, was auf einer Stornorechnung steht und warum Gutschrift im Umsatzsteuerrecht etwas anderes bedeutet.

](https://rechnox.de/ratgeber/stornorechnung)

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Quelle: https://rechnox.de/lexikon/gutschrift · Stand: 2026-09-30
